Jordanien: Verbot von Jungfäulichkeitstests

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Jungfräulich in den Bund der Ehe zu treten ist nach den islamischen Grundlagen Pflicht, allerdings nicht nur für die Frauen, wie es gern verkündet wird, sondern für alle Gläubigen. Wie groß die Schere zwischen Theorie und Praxis ist, lässt sich aber an verschiedenen Aspekten erkennen.

Zum einen etablieren sich in vielen arabischen Staaten sogenannte Rotlichtbars, die von den Männern doch gern aufgesucht werden. Zum anderen beeinflusst aber auch der Kontakt zu westlichen Ländern, sei es durch das Fernsehen oder Touristen, die Einstellung vieler Jugendlicher.

Was vor einigen Jahren wohl noch als absolutes Tabu galt wird nun immer häufiger auch in der arabischen Welt sichtbar: Junge Paare laufen gemeinsam durch die Stadt, Mädchen und Jungs treffen sich in Cafés nachdem sie sich übers Internet oder in den Universitäten kennen gelernt haben.

Vielen reicht eine platonische Beziehung vor der Ehe nicht mehr aus und sie wagen den Schritt zu mehr. Um sich ungestört ihrer Liebe und Neugier hinzugeben leihen Freunde ihre Wohnung aus oder werden Hotels aufgesucht.

Ärzte, die Operationen zur Wiederherstellung des Jungfernhäutchens durchführen, haben Hochkonjunktur, auch wenn dies nicht gern zugegeben oder öffentlich gemacht wird. Obwohl man sich wohl gern auch vor der Ehe austobt, bleibt die Forderung an die Frauen weiter aufrecht erhalten, jungfräulich in die Ehe zu treten.

Viele Männer scheinen den angehenden Ehefrauen aber nicht mehr ganz so zu vertrauen und wollen eine ärztliche Bescheinigung über die Keuschheut ihrer Auserwählten haben. So lässt sich wohl die steigende Zahl dieser Untersuchungen vor allem in Jordanien erklären. Im vergangenen Jahr sind über tausend solcher Tests durchgeführt wurden.

Grund genug für islamische Rechtsgelehrt nun einzuschreiten: Jungfräulichkeitstest sind nun in Jordanien verboten worden. Die Rechtsgelehrten erklärten ihr Urteil, indem sie darauf hinwiesen, dass die Geschlechtsteile nur dann entblößt werden dürfen, wenn es unbedingt nötig ist. Die Klärung ob die Frau als Jungfrau in die Ehe geht, gehört nach Ansicht der Rechtsgelehrten auf keinen Fall zu solch einer Dringlichkeit, als das sie es weiter dulden wollen.

Einzige Ausnahme, die die Geistlichen noch gelten lassen, sind Rechtsstreitigkeiten bei denen das Gericht einen solchen Test anordnet. Nun bleibt abzuwarten, ob die gerichtlichen Forderungen nach solchen Tests ansteigen werden oder nicht.

Ein guter Schritt in die richtige Richtung aus meiner Sicht, der die Frauen mehr schützt und ihnen ein klein wenig mehr Rechte gibt. Allerdings muss man solche Gutachten oder Verbote immer sehr kritisch betrachten. Leider gibt es ja immer wieder Möglichkeiten, sich solchen Bestimmungen zu entziehen, indem man beispielsweise Ärzte aufsucht, die sich über ein bisschen mehr Geld in der Tasche freuen.

Und nicht zu vergessen, im Falle von Rechtsstreitigkeiten bleibt die Praxis auch weiterhin erlaubt. Ich denke, die Zahl der Untersuchungen in Jordanien wird zwar zurück gehen, es wird aber auch zukünftig noch genügend Fälle geben, in denen die Ehemänner bzw. deren Familien einen solchen Jungfräulichkeitstest einfordern und auch Mittel und Wege finden werden, diesen zu erhalten.

Quelle: spiegel.online

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August 4th, 2009 Kategorie: Allgemeines, Naher Osten



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Ein Kommentar zu “Jordanien: Verbot von Jungfäulichkeitstests”

  1. Lazy says:

    ich denke, deinem fazit bzw deiner meinung kann ich mich nur anschließen, es mag zwar zurückgehen aber wird trotzdem noch fast alltag bleiben in jordanien (und anderswo..)

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